1.Bouldern
Bouldern bedeutet Klettern ohne Kletterseil und Klettergurt an künstlichen Kletterwänden in einer Absprunghöhe von bis zu 4 Meter.
Da du keinen Sicherungspartner brauchst, kannst du jederzeit zu den üblichen Hallenöffnungszeiten vorbeikommen, den Bouldertarif bezahlen und loslegen. An Ausrüstung ist bequeme Sportbekleidung sinnvoll und saubere Hallenturnschuhe. Du kannst aber auch Kletterschuhe vor Ort gegen eine Leihgebühr ausleihen. Barfußklettern oder mit Socken klettern ist aus hygienischen Gründen bei uns verboten.
2.Schnupperklettern
Zum Kennenlernen der vertikalen Bewegungsform und ganz ohne Vorkenntnisse kann unter professioneller Anleitung in 2 Stunden das Klettern ausprobiert werden. Gewinne die Erkenntnis darüber, ob dir das Sportklettern gefällt. Aktuelle Informationen über Kurstermine und Preise findest du unter „Schnupperklettern“.
3.Grundkurs Sportklettern „Toprope Indoor“
Wenn du weißt, das dir Klettern Spaß macht und du diese Sportart eigenständig betreiben möchtest, ist dieser Kurs ideal für dich.
Hier kannst Du in nur 3×3 Stunden alles über das selbständige Sichern und Klettern in Toprope an künstlichen Kletteranlagen erfahren und die Grundlagen für die weiteren Aufbaukurse erwerben.
Aktuelle Informationen über Kurstermine und Preise findest du unter Grundkurs Sportklettern „Toprope Indoor“.
Auszug aus der „Benutzungsordnung:
1.2
Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Geburtstag) dürfen die Kletteranlage nur unter
Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person, die die Aufsichtspflicht befugter maßen ausübt, benutzen. Ausnahmen regelt Ziffer 1.3.
Jugendliche ab der Vollendung des 14.Lebensjahres dürfen die Kletteranlage auch ohne Begleitung der Eltern oder eines sonstigen Aufsichtspflichtigen nach Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten benutzen. Die Einverständniserklärungen, die ausschließlich zu verwenden sind, liegen im Kletterzentrum aus oder können auf unserer Homepage
www.kletterzentrum-bayerwald.de herunter geladen werden.
1.3
Bei Gruppen ist der jeweilige Leiter der Gruppe dafür verantwortlich, dass die Benutzerordnung von allen Mitgliedern der Gruppe in allen Punkten vollständig eingehalten wird. Leiter/innen einer Gruppe müssen volljährig sein. Eine Benutzung der Kletteranlage kann nur dann erfolgen, wenn die veranstaltende Organisation für alle minderjährigen Teilnehmer eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten hat.
Bei uns gibt es keine Altersbegrenzung für Kinder.
Ihr könnt jederzeit zu den üblichen Hallenöffnungszeiten, siehe Webseite, bei uns klettern, aber nur, wenn die nötigen Seil- und Sicherungskenntnisse beherrscht werden.
Für Minderjährige gilt folgender Auszug aus der „Benutzungsordnung:
1.2
Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Geburtstag) dürfen die Kletteranlage nur unter
Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person, die die Aufsichtspflicht befugter maßen ausübt, benutzen. Ausnahmen regelt Ziffer 1.3.
Jugendliche ab der Vollendung des 14.Lebensjahres dürfen die Kletteranlage auch ohne Begleitung der Eltern oder eines sonstigen Aufsichtspflichtigen nach Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten benutzen. Die Einverständniserklärungen, die ausschließlich zu verwenden sind, liegen im Kletterzentrum aus oder können auf unserer Homepage
www.kletterzentrum-bayerwald.de herunter geladen werden.
1.3
Bei Gruppen ist der jeweilige Leiter der Gruppe dafür verantwortlich, dass die Benutzerordnung von allen Mitgliedern der Gruppe in allen Punkten vollständig eingehalten wird. Leiter/innen einer Gruppe müssen volljährig sein. Eine Benutzung der Kletteranlage kann nur dann erfolgen, wenn die veranstaltende Organisation für alle minderjährigen Teilnehmer eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten hat.